Eine Konsequenz dieses klassenmäßigen Herangehens und der bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen philosophischen Weltanschauung war, daß Marx 1844 seine Analyse des Privateigentums nicht mit dem Kapital, sondern mit der Arbeit begann, die er als das subjektive Wesen des Privateigentums bezeichnete. Die wesentliche Seite der Arbeit, so bestimmte Marx, ist das unmittelbare Verhältnis des Arbeiters zur Produktion. Gerade dieses Verhältnis sei von der Nationalökonomie nicht beachtet worden. Marx entwickelte daraus die Kategorie der entfremdeten Arbeit, mit der er wesentliche Zusammenhänge zwischen Arbeit und Privateigentum, wesentliche Merkmale der Lage des Arbeiters unter den Bedingungen des Privateigentums und im Prinzip wesentliche Züge der kapitalistischen Ausbeutung aufdeckte.
Marx betrachtete erstens das Verhältnis des Arbeiters zu den Produkten seiner Arbeit. Unter den Bedingungen des Privateigentums treten sie dem Arbeiter als fremdes Wesen, als unabhängige Macht, als feindlicher Gegensatz entgegen. Der Arbeiter verhält sich zum Produkt seiner Arbeit ebenfalls fremd, betrachtet es als fremden Gegenstand. Die Verwirklichung oder Vergegenständlichung der Arbeit im Produkt hat die Entwirklichung, die Entfremdung des Arbeiters zur Folge. Er wird von den Produkten seiner Arbeit abhängig, von ihnen unterdrückt.
Zweitens untersuchte Marx das Verhältnis des Arbeiters zu seiner produzierenden Tätigkeit oder zu dem Akt der Produktion. Die produzierende Tätigkeit als die eigentliche menschliche Funktion ist dem Arbeiter äußerlich, gehört ihm nicht, wird zu einer gegen ihn selbst gewandten Tätigkeit, wird unter den Bedingungen des Privateigentums zur Zwangsarbeit, während menschliche Tätigkeiten wie Essen, Trinken, Zeugen etc. zu den eigentlichen und einzigen freien Tätigkeiten werden.
Drittens griff Marx das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft wieder auf, welches er zwar noch wie 1843 mit der Kategorie Gattungsleben, Gattungswesen erfaßte, aber wesentlich anders bestimmte. Das Gattungswesen ist für Marx nicht mehr nur soziale und politische Daseinsweise des Menschen, die allen Menschen gemeinsamen Wesenseigenschaften wie Denken, Bewußtsein und soziales Verhalten. Auf der Grundlage der ersten ökonomischen Studien formulierte er das Gattungswesen als Arbeit, Lebenstätigkeit, das produzierende Leben des Menschen, als Wechselwirkung zwischen Mensch und Natur. Die Natur ist das unmittelbare Lebensmittel für die physische Existenz des Menschen, der Mensch ist selbst ein Teil der Natur. Die Natur ist Materie, Gegenstand und Werkzeug des Menschen. «Das praktische Erzeugen einer
Unter den Bedingungen des Privateigentums wird der Arbeiter durch die Entfremdung vom Produkt und durch die Entfremdung vom Akt der Produktion seiner Gattungstätigkeit, seinem Gattungsleben entfremdet. Die Trennung des Gattungslebens von der individuellen Existenz in der bürgerlichen Gesellschaft hat die Entfremdung beider zur Folge, weil nur in der Einheit beider Momente die wahre Verwirklichung des menschlichen Daseins liegt. Die Gattungstätigkeit als Zwangsarbeit wird, wie Marx betonte, zum Mittel der physischen Existenz, und das individuelle Leben, die physische Existenz wird zum Zweck des Gattungslebens. Die individuelle Existenz wird durch die Trennung vom Gattungsleben wieder zu einer tierischen Lebensäußerung.
Viertens entwickelte Marx als Konsequenz der Entfremdung des Arbeiters vom Produkt, von seiner produzierenden Tätigkeit und vom Gattungswesen die Entfremdung des Menschen vom anderen Menschen überhaupt, die Entfremdung von dessen Arbeit und dessen Produkt der Arbeit.