In der vierten Phase der Niederschrift entstand in der Spalte Grundrente eine relativ selbständige Ausarbeitung. Marx nutzte dafür die frei gebliebenen Seiten XII und XVI des ursprünglichen Heftes und ergänzte für die Fortführung der Niederschrift dieses Heft durch neue Bogen (siehe S. 227 – 234 und 708/709). Von Seite XVII bis XXI teilte Marx wiederum jede Seite in drei Spalten, jedoch blieben die Spalten Arbeitslohn und Gewinn des Kapitals leer. Marx entwickelte seine Ansicht über die gesetzmäßige Entwicklung des Grundeigentums. Dabei polemisierte er indirekt gegen Smith, konnte aber noch nicht auf eine eigene kritische Auswertung der Lehre von Ricardo über das Grundeigentum und über die Grundrente zurückgreifen. Marx schlußfolgerte, daß das feudale Grundeigentum eine historische Form des Privateigentums ist und daß im Verlauf der historischen Entwicklung der Unterschied zwischen Kapitalist und Grundeigentümer verschwindet, so daß die bürgerliche Gesellschaft nur noch zwei Klassen kennt, die Arbeiterklasse und die Klasse der Kapitalisten. Dem folgte eine Auseinandersetzung mit feudalen, das Grundeigentum verherrlichenden Auffassungen sowie eine Polemik über die Teilung oder Nichtteilung des Grundbesitzes. Damit griff Marx ein Thema auf, welches bereits Gegenstand eines geplanten Artikels für die «Rheinische Zeitung» sein sollte.
In der fünften Phase der Niederschrift erhob Marx zum zweiten Mal den Anspruch, die Voraussetzungen der «Nationalökonomie» zu verlassen (siehe S. 234 – 247 und 709). Zu Beginn faßte er zusammen, was selbst aus der bürgerlichen politischen Ökonomie abgeleitet werden konnte, und wiederholte, was sich faktisch als Konsequenz aus den drei Spalten Arbeitslohn, Profit des Kapitals und Grundrente ergab. «Aus der Nationalökonomie selbst, mit ihren eignen Worten, haben wir gezeigt, daß der Arbeiter zur Waare und zur elendsten Waare herabsinkt, daß das Elend des Arbeiters im umgekehrten Verhältnis zur Macht und zur Grösse seiner Production steht,» – diesen Nachweis führte Marx in der Spalte Arbeitslohn – «daß das nothwendige Resultat der Concurrenz die Accumuiation des Capitals in wenigen Händen, also die fürchterlichere Wiederherstellung des Monopols ist,» – diesen Nachweis führte Marx in der Spalte Profit des Kapitals – «daß endlich der Unterschied von Capitalist und Grundrentner, wie von Ackerbauer und Manufacturarbeiter verschwindet und die ganze Gesellschaft in die beiden Klassen der Eigentümer und Eigenthumslosen Arbeiter zerfallen muß.» – Diesen Nachweis führte Marx in der Spalte Grundrente (siehe S. 234).
Marx verallgemeinerte, daß die bürgerliche politische Ökonomie vom Privateigentum ausgeht, dieses voraussetzt, dessen Bewegungsgesetze erfaßt, aber weder nach den Ursachen und dem Wesen des Privateigentums fragt, noch dessen vergänglichen Charakter erkennt. Sie erklärt die Gesetzmäßigkeiten der kapitalistischen Produktion, ohne sie mit dem Wesen des Privateigentums und dessen historischem Charakter in Verbindung zu bringen. Während Marx in der Erforschung der bürgerlichen politischen Ökonomie bereits deren Klassencharakter voraussetzte, belegte er dies bei den Darlegungen im Heft I erst nach der Fixierung der Ansichten von Smith.
Mit der Kritik der bürgerlichen politischen Ökonomie begann Marx im Heft I erstmals, die historische Rolle des Proletariats aus den ökonomischen Lebensbedingungen dieser Klasse zu erklären. Sein Ausgangspunkt war, daß die bürgerliche politische Ökonomie die Arbeit als die Quelle des Werts erkennt, aber die Entfremdung der Arbeit dadurch verbirgt, indem sie nicht das unmittelbare Verhältnis zwischen dem Arbeiter und der Produktion betrachtet. Marx analysierte im Anschluß an diese Feststellung das Verhältnis des Arbeiters zu den von ihm erzeugten Produkten, zu seiner produzierenden Tätigkeit, zu seinem Gattungswesen und zum anderen Menschen unter den vorgefundenen Bedingungen der bürgerlichen Gesellschaft. Daraus entwickelte er die Kategorie der entfremdeten Arbeit und charakterisierte wesentliche Zusammenhänge zwischen Arbeit und Privateigentum. Er zog die Schlußfolgerung, daß das Privateigentum das Produkt, das Resultat, die notwendige Voraussetzung der entfremdeten Arbeit sei, und stellte sich die Aufgabe, mit Hilfe der entfremdeten Arbeit und des Privateigentums die nationalökonomischen Grundkategorien zu entwickeln. Dem sollte eine Untersuchung vorausgehen, in der Marx das Wesen des Privateigentums im Gegensatz zum wahrhaft menschlichen und sozialen Eigentum bestimmen und den historischen Charakter des Privateigentums erklären wollte. Seine Ausarbeitung bricht mit der Fixierung der Aufgaben ab.
Bei diesem umfangreichen Teil eigenständiger Darlegungen behielt Marx die Spaltenteilung Arbeitslohn, Gewinn des Kapitals und Grundrente gewollt bei.