Marx unterteilte das Heft I in drei Spalten: Arbeitslohn, Gewinn des Kapitals und Grundrente. Diesem Ausgangspunkt liegen wesentliche Einsichten über die Klassenstruktur der bürgerlichen Gesellschaft, über die historische Rolle der Bourgeoisie bei der Ablösung des Feudalismus und über die historische Rolle des Proletariats bei der Verwirklichung der «menschlichen Emanzipation» zugrunde, die Marx in den «Deutsch-Französischen Jahrbüchern» dargelegt hatte. Diese Klassenposition und der Stand der Analyse der politisch-sozialen Wirklichkeit veranlaßten Marx, nach den Kategorien zu suchen, welche die innere Gliederung, die Anatomie der bürgerlichen Gesellschaft bestimmten und die ökonomischen Lebensbedingungen der drei Grundklassen darstellten. Smith erklärte die Einkommensformen dieser drei großen Klassen – Arbeitslohn, Profit des Kapitals und Grundrente – zu den bestimmenden Elementen. Sie waren für ihn Ursachen des Einkommens, des Tauschwertes und Bestandteile des natürlichen Preises. Da Marx in seiner methodischen Beweisführung davon ausging, die Voraussetzungen der «Nationalökonomie» zu akzeptieren, aber von vornherein es sein Ziel war, diese als die Ökonomie des Privateigentums zu analysieren, boten ihm diese Kategorien dazu die Möglichkeit. Die zentrale Rolle von Arbeitslohn, Gewinn des Kapitals und Grundrente in der Werttheorie von Smith gab die Möglichkeit, einen Hauptwiderspruch seiner Lehre aufzuzeigen, den Widerspruch zwischen der Rolle der Arbeit als Quelle des Wertes einerseits und der Bestimmung des Wertes durch Arbeitslohn, Kapitalprofit und Grundrente andererseits. Mit der Gegenüberstellung von Arbeitslohn, Gewinn des Kapitals und Grundrente konnte Marx nachweisen, daß die Arbeit die einzige Quelle des Wertes ist, aber der geschaffene Reichtum proportional ungleich zuungunsten der Arbeiterklasse auf die Einkommensformen der drei Grundklassen der bürgerlichen Gesellschaft verteilt wurde. Dies muß als wesentlicher Grund angesehen werden, warum Marx die Spalten Arbeitslohn, Gewinn des Kapitals und Grundrente benutzte.
Marx’ Einschätzung zu Beginn der Seite XXII des Heftes I (siehe S. 234 und 363), mit der er die senkrechte Anordnung des Textes in den Spalten Arbeitslohn, Gewinn des Kapitals und Grundrente, aber nicht die Spalteneinteilung selbst aufhob, ist zwar die Schlußfolgerung aus den vorher niedergeschriebenen Anschauungen, sie ist aber im Prinzip auch die Konzeption, mit der Marx an die Auswertung der in seinen Exzerptheften erfaßten Aussagen von Smith heranging. Diese Konzeption hatte Marx aus den Voraussetzungen gewonnen, mit denen er das Studium der Ökonomie begann. Sie waren gleichzeitig das Ergebnis der Auswertung der ökonomischen Lehre von Say und Smith. Marx’ Ausarbeitung führte über eine Analyse der Smithschen Kategorien Arbeitslohn, Gewinn des Kapitals und Grundrente zur Kategorie des Privateigentums und zur Kategorie der entfremdeten Arbeit, die von Marx zu jener Zeit als die wesentlichste Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft und der Klassengesellschaft überhaupt verstanden wurde.
Das Heft I der «Ökonomisch-philosophischen Manuskripte» entstand offensichtlich in einer relativ kurzen Zeit, aber in verschiedenen Phasen. Eine genaue Analyse führte zu dem Schluß, daß wahrscheinlich fünf Phasen der Niederschrift zu unterscheiden sind. In den ersten drei Phasen erfolgte die Ausarbeitung in den drei bzw. zwei von Marx vorgezeichneten Spalten nebeneinander; in der vierten Phase wurde nur die Spalte Grundrente benutzt und in der fünften Phase die senkrechte Anordnung des Stoffes in Spalten aufgehoben.
In der
In der Spalte Arbeitslohn erfaßte Marx auf den Seiten I bis VI Smith’ Auffassung vom Arbeitslohn als Teil des natürlichen Preises, von den Auswirkungen der Schwankungen des Marktpreises auf den Arbeitslohn im Gegensatz zum Profit und zur Grundrente und von der Lage der Arbeiter in den von Smith skizzierten drei Hauptzuständen der gesellschaftlichen Entwicklung, dem verfallenden, dem fortschreitenden und dem reichsten Zustand der Gesellschaft. Im Mittelpunkt von Marx’ Ausführungen stand die Erkenntnis, daß der Arbeiter zu einer Ware wird und deren Gesetzen unterworfen ist.