Die von Marx aus den Exzerptheften übernommenen Fehler werden im Edierten Text korrigiert, im Korrekturenverzeichnis als solche ausgewiesen und vollständig vermerkt.
Erläuterungen
189.1
327.1
Marx benutzte für Heft I als Quellengrundlage nicht direkt das Werk von Adam Smith «Recherches sur la nature et les causes de la richesse des nations», sondern die nach dieser Ausgabe angefertigten Exzerpte (Karl Marx: Exzerpte aus Adam Smith: Recherches sur la nature et les causes de la richesse des nations). Ein detaillierter Vergleich der im Heft I zitierten Stellen aus dem Werk von Smith mit den Exzerptheften belegt eindeutig, daß Marx die Zitate (eine Ausnahme bilden drei Zitate auf der Manuskriptseite XVI in der Spalte Grundrente) entweder aus den Exzerptheften abschrieb oder die französische Fassung in den Exzerptheften als Übersetzungsgrundlage benutzte. Es gibt in den betreffenden Zitaten gegenüber den Exzerptheften viele Änderungen, aber keine, die auf der Grundlage der Quelle vorgenommen worden ist. Marx übernahm Fehler aus den Exzerptheften. Falsche Seitenangaben in den Exzerptheften wiederholen sich im Heft I. Einzelne falsche Seitenangaben erklären sich dadurch, daß zwei aufeinanderfolgende kurze Zitate in den Exzerptheften mit den gleichen Worten enden oder in den Exzerptheften sehr undeutlich geschrieben sind. In einigen Fällen umfaßt das Zitat in den Exzerptheften mehrere Seiten des Werks von Smith, im Heft I zitierte Marx nur einen Teil daraus, reduzierte aber die Seitenangabe nicht. Im Detail gibt das Korrekturenverzeichnis darüber Auskunft.
In den Erläuterungen wird in den Fällen, wo Marx in der Spalte Arbeitslohn indirekt die Ansichten von Smith wiedergibt, nur auf analoge Passagen in den Exzerptheften (MEGA2 IV/2) verwiesen. Bei den direkten Zitaten erfolgt in den Erläuterungen die Angabe der von Marx in den Exzerptheften benutzten Quelle, die Wiedergabe des Originalzitats, an dem keinerlei Korrekturen vorgenommen wurden, und der Verweis auf die Exzerpthefte (MEGA2 IV/2).
211.23 – 27 r
356.20 – 22
Die Corn Laws sind eine Reihe von Gesetzen, die im Interesse der englischen Landlords erlassen wurden. Die ersten dieser Gesetze datieren bereits aus dem 15. Jahrhundert. Im März 1815 wurde vom englischen Ober- und Unterhaus, in dem die Grundbesitzer die uneingeschränkte Macht besaßen, ein Gesetz verabschiedet, das die Einfuhr von Getreide verbot, wenn der Preis auf dem Innenmarkt für das Quarter Weizen unter 80 sh., für Roggen unter 43 sh., für Gerste unter 40 sh. und für Hafer unter 27 sh. lag. Dieses Gesetz wurde 1822 und in den folgenden Jahren etwas modifiziert und 1828 durch die sliding-scale ersetzt. Nach diesem Gesetz wurde der Einfuhrzoll für Getreide gesenkt, wenn die Getreidepreise auf dem Innenmarkt stiegen, und erhöht, wenn die Preise fielen. Alle diese Gesetze waren gegen den Willen der englischen Bourgeoisie erlassen und von dieser bekämpft worden. Am 26. Juni 1846 beschloß das englische Parlament zwei Gesetze, die alle Beschränkungen für den Getreideimport aufhoben.
216.22 – 218.7 l
333.19 – 334.6