Wilhelm Schulz: Die Bewegung der Production. Eine geschichtlich-statistische Abhandlung zur Grundlegung einer neuen Wissenschaft des Staats und der Gesellschaft. Zürich, Winterthur 1843. S. 65. – Die Schrift von Wilhelm Schulz erschien im Verlag von Julius Fröbel, der sie offensichtlich zusammen mit anderen Verlagserzeugnissen im November 1843 an Marx schickte (Fröbel an Emma Herwegh, 22. November 1843. IML/ZPA Moskau, f. 175, op. 1, d. 18/5). Die Schrift von Schulz gehörte zu Marx’ Pariser Bibliothek. In seinem Buch knüpfte Schulz an die Ideen der utopischen Sozialisten, vor allem Proudhons an, dessen Hauptanliegen er akzeptierte und dessen Schlußfolgerung über das Eigentum er widerlegen wollte. Schulz’ Anliegen war es, die Teilung der Arbeit, «das Gesetz, wonach sich die Veränderungen der materiellen Production bemessen, zu entwickeln und bis in den neuesten Erscheinungen des Völkerlebens nachzuweisen» (S. 9). Dabei legte er einige Probleme unter anderen Aspekten dar als dies in der übrigen Literatur über den Pauperismus geschehen war, so auch das Problem der relativen und absoluten Verelendung der Arbeiterklasse, die Charakterisierung der Arbeit und der Arbeitsinstrumente in der historischen Entwicklung, die qualitativen Veränderungen in der Organisation der Arbeit und der Anwendung der Arbeitsinstrumente in der bürgerlichen Gesellschaft, die Rolle der materiellen und geistigen Produktion. Im Manuskript «Zur Kritik der politischen Ökonomie», das 1861 bis 1863 entstand, zitierte Marx im Kapitel «3) Der relative Mehrwerth», Abschnitt «Accumulation», erneut die Schrift von Schulz. Teilweise benutzte er dieselben Zitate, die er bereits im Heft I verwandt und angestrichen hatte. (Karl Marx: Zur Kritik der politischen Ökonomie (Manuskript 1861 – 1863). In: MEGA2 II/3.6. S. 2087 – 2090.) Bei der Ausarbeitung des «Kapitals» griff Marx auf die Äußerungen von Schulz über die Unterscheidung von Werkzeug und Maschine und ihre unterschiedliche Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung zurück und ergänzte das Zitat aus der Schrift «Die Bewegung der Production» durch folgende Bemerkung: «Eine in mancher Hinsicht lobenswerthe Schrift.» (Karl Marx: Das Kapital. Kritik der politischen Oekonomie. Bd. 1. Hamburg 1867. S. 356.)
231.28 – 29
360.38 – 39
Der Streit über Teilung oder Nichtteilung des Grundbesitzes sollte Gegenstand des vierten Artikels der «Verhandlungen des 6. Rheinischen Landtags» sein (siehe Karl Marx: Verhandlungen des 6. Rheinischen Landtags. Dritter Artikel. Debatten über das Holzdiebstahlsgesetz. In: MEGA2 I/1. S. 199). Der Oberpräsident der Rheinprovinz hatte, unterstützt durch feudale Ökonomen und Politiker, dem 6. Provinziallandtag von 1841 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung der Parzellierung des Grundbesitzes vorgelegt. Der Landtag versagte mit großer Mehrheit dem Gesetzentwurf seine grundsätzliche Zustimmung. Die Abgeordneten verteidigten die freie Verfügung über Grund und Boden, betonten, daß die freie Veräußerlichkeit auch zu Vergrößerungen des Grundbesitzes führe und die Beschränkung der Parzellierung den Wert von Grund und Boden mindere. Hier widerspiegelte sich die in der Rheinprovinz im Gegensatz zu den anderen preußischen Provinzen eingeleitete Verwandlung des feudalen in bürgerliches Grundeigentum.
249.9 – 12
377.11 – 14
Die Amendment bill von 1834 (An Act for the Amendment and better Administration of the Laws relating to the Poor in England and Wales. 4 and 5 William IV. c. 76) trat am 14. August 1834 in Kraft. Bis dahin galt das Armengesetz aus dem Jahre 1601 (An Act for the Relief of the Poor. 43 Elizabeth с. 2), das seitdem nur unwesentlich verändert worden war. Dieses Gesetz hatte eine Armensteuer (Armentaxe) vorgeschrieben, womit Arbeitsfähige beschäftigt, Arbeitsunfähige unterstützt und die Kinder der Armen zur Arbeit erzogen werden sollten. Im Gegensatz zu diesem Gesetz wurde 1792 vom Parlament beschlossen, daß auch Arbeitsfähige aus der Armenkasse Zuschüsse erhalten können. Auf dieser Gesetzesgrundlage wurde 1795 das allowance-system eingeführt. Nach der Höhe der Lebensmittelpreise und der Stärke der Familie wurde ein Existenzminimum fixiert. Lag der Arbeitslohn aller Familienangehörigen unter diesem Minimum, wurde die Differenz aus der Armenkasse gezahlt. Dieses System hatte zur Folge, daß die Kapitalisten die Löhne so niedrig wie möglich hielten und teilweise Arbeiter nur einstellten, wenn die Armenverwaltung sich von vornherein verpflichtete, einen Zuschuß aus der Armenkasse zu zahlen.