«Das Aufheben» definierte Marx «als gegenständliche, die Entäusserung in sich zurücknehmende Bewegung.» (S. 301 und 413.) Positive Aufhebung des Privateigentums heiße Aufhebung der entfremdeten Arbeit und allseitige Verwirklichung der menschlichen Wesenskräfte, allseitige Aneignung der menschlichen Wirklichkeit, allseitige Realisierung der Gattungstätigkeit und der individuellen Existenz des Menschen. Dies setze voraus, daß das Verhältnis Kapital und Arbeit revolutionär im Interesse des Proletariats aufgehoben wird. Aber Marx verwandte noch nicht die Kategorie Eigentum an Produktionsmitteln, er differenzierte noch nicht zwischen Eigentums- und Produktionsverhältnissen und erfaßte noch nicht die Dialektik von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen als allgemeinstes Entwicklungsgesetz der menschlichen Gesellschaft. Deshalb konnte er über den Weg, wie das Privateigentum positiv aufgehoben werden sollte, keine konkreteren Ausführungen machen.
Marx entwickelte jedoch über wesentliche Züge der neuen Gesellschaftsordnung Erkenntnisse von bleibendem Wert. Er charakterisierte die Beziehung des Menschen zum Gegenstand seiner Arbeit, zu seiner produktiven Tätigkeit, das Gattungswesen des Menschen und die Beziehung der Menschen untereinander, befreit von den Bedingungen der entfremdeten Arbeit, befreit von dem Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit. Immer wieder betonte Marx, daß der gesamte vorliegende Reichtum der menschlichen Wirklichkeit voll auszuschöpfen ist und im Sinne der allseitigen Entfaltung des Menschen weiterentwickelt werden muß. So differenzierte er zwischen gemeinschaftlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit. Gemeinschaftliche Tätigkeit und gemeinschaftlicher Genuß sollen überall dort stattfinden, «wo jener unmittelbare Ausdruck der Gesellschaftlichkeit im Wesen ihres Inhalts begründet und seiner Natur angemessen ist» (S. 267 und 391). Darüber hinaus kann jede Tätigkeit und jeder Genuß gesellschaftlich sein, wenn die eigene Tätigkeit zum Nutzen der Individualität und der Gesellschaft, wenn sie mit dem Bewußtsein eines gesellschaftlichen Wesens ausgeführt wird. «Es ist vor allem zu vermeiden die „Gesellschaft“ wieder als Abstraktion dem Individuum gegenüber zu fixiren. Das Individuum ist das gesellschaftliche Wesen. Seine Lebensäusserung – erscheine sie auch nicht in der unmittelbaren Form einer gemeinschaftlichen, mit andern zugleich vollbrachten Lebensäusserung – ist daher eine Aüsserung und Bestätigung des gesellschaftlichen Lebens.» (S. 267 und 391.)
Ebenso gehaltvoll sind Marx’ Gedanken über die Entwicklung der menschlichen Bedürfnisse im Kommunismus und Sozialismus. Sie basieren auf einer neuen Weise der Produktion und auf einem neuen Gegenstand der Produktion. «Neue Bethätigung der menschlichen Wesenskraft und neue Bereicherung des menschlichen Wesens», keinesfalls eine Reduzierung auf die Bedürfnisse des Genusses, des Besitzes und des Habens, so faßte Marx die «Reichheit der menschlichen Bedürfnisse» zusammen (S. 279 und 418).
Im Zusammenhang mit der theoretischen Begründung des Kommunismus setzte sich Marx kritisch mit Hegel und Feuerbach auseinander. Das Studium der bürgerlichen politischen Ökonomie ermöglichte ihm eine neue Wertung. Die im vorliegenden Manuskript begonnene Analyse führte Marx jedoch nicht zu Ende.
In den «Ökonomisch-philosophischen Manuskripten» findet sich die erste umfassendere direkte Stellungnahme von Marx zur Philosophie Feuerbachs. Er habe wahrhafte Entdeckungen gemacht und eine wirkliche theoretische Revolution vollbracht. Marx bekräftigte Feuerbachs materialistische Kritik am Idealismus Hegels und faßte wesentliche Resultate dieser Kritik zusammen. Zugleich deckte er auf, daß Feuerbach das rationelle Element in Hegels mystizierter Dialektik nicht erkannt hatte.